Ausreisevisum für eine Reise mit der Bahn
Passierschein zum Betreten der Sperrzone (5 km-Zone) zwecks Besuch.
Passierschein, den man brauchte, um jemand im Schutzstreifen (500m-Zone) zu besuchen.
Ein weiterer, handschriftlicher erweiterter Registriervermerk. Er berechtigte zur Arbeit in der Sperrzone.
Die Abbildung zeigt ein Doppelblatt des Personalausweises eines DDR - Bürgers mit einem Registriervermerk für die Sperrzone. Ein solcher Registriervermerk wurde für im Grenzstreifen lebende Personen in der DDR ab Mai 1952 ausgegeben
Im Reisepaß eingestempeltes, befristetes Ausreisevisum
Insgesamt erhielten nur wenige DDR-Bürger einen Reisepaß. Erst ab Mitte der achtziger Jahre lockerte die DDR ihre restriktiven Ausreisegesetze und stellte mehr Reisepässe aus.